Wie nehme ich an der Sammelklage teil?
So kommen Sie zu Ihrem Entschädigungsanspruch gegen die Republik
Wussten Sie, dass Sie in Österreich nach einem Rücktritt von einer zwischen 1994 und 2014 geschlossen Lebensversicherung überhaupt nichts mehr zurückbekommen? Oder dass Sie bei Rücktritt von einer fondsgebundenen Lebensversicherung alle Veranla-gungsverluste tragen müssen? Selbst wenn Sie von einer zwischen 2014 und 2020 geschlossenen Lebensversicherung zurücktreten, sollen Sie nur noch einen Bruchteil zurückbekommen.
So will es der österreichische Gesetzgeber. Und das, obwohl der EuGH entschied, dass Ihr Rückzahlungsanspruch bei Belehrungsfehlern nicht entwertet oder nur auf einen Rückkaufswert begrenzt werden darf. Dafür haftet Ihnen die Republik Österreich.
Lesen Sie hier, wie Sie an der Sammelklage teilnehmen können:
Alle Schritte sind für Sie kostenlos und bis zum Klicken der Schaltfläche „Angebot absenden“ völlig unverbindlich.
- Sie beantworten auf der Seite www.vsa.co.at Vorfragen über ein Eingabeformular.
- Sie erhalten einen gesicherten Datenlink an die von Ihnen angegebene E-Mail.
- Sie melden sich über den gesicherten Datenlink beim VSA an, richten ein Konto ein und erstellen ein persönliches Passwort.
- Sie laden eine PDF-Kopie Ihres Versicherungsantrages hoch.
Hinweis:
Ohne den Versicherungsantrag können wir keine Ansprüche prüfen. Ist Ihnen Ihr Antrag abhandengekommen, können Sie bei Ihrem Versicherer jederzeit eine Abschrift des Antrags fordern. Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben! - Die vom VSA beauftragten Rechtsanwälte prüfen, ob Sie einen Anspruch haben.
- Sie geben die Daten Ihres Versicherungsvertrages ein.
Hinweis:
Soweit möglich, übernehmen die von uns beauftragten Rechtsanwälte Ihre Daten aus dem Versicherungsschein. Wir können die Aktuare erst beauftragen, wenn Sie die Daten überprüft und vervollständigt haben. - Sie laden eine PDF-Kopie Ihrer ersten Versicherungspolizze hoch.
Hinweis:
Der Versicherungsschein oder Polizze ist ein wichtiges Beweismittel. Ohne diesen können wir keine Ansprüche geltend machen. Ist Ihnen Ihr Versicherungsschein abhandengekommen, können Sie bei Ihrem Versicherer die Ausstellung einer Ersatzurkunde beantragen. Nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben! - Die vom VSA beauftragten Aktuare berechnen die Höhe Ihres Anspruchs.
- Der VSA erstellt für Sie anhand der von Ihnen eingegebenen Daten ein Angebot zum Abschluss eines prozesskostenfinanzierten Inkassozessionsvertrags zur Teilnahme an einer Sammelklage gegen die Republik Österreich, das Sie vor Absendung auf der Bestellseite einsehen können.
- Sie geben gegenüber dem VSA durch Klicken der Schaltfläche „Angebot absenden“ eine auf Abschluss eines prozesskostenfinanzierten Inkassozessions-vertrags gerichtete verbindliche Vertragserklärung ab.
- Der VSA prüft Ihren Antrag und schließt mit Ihnen einen prozesskostenfinanzierten Inkassozessionsvertrag durch Zusendung der Annahme per E-Mail.
- Sie schicken uns ein unterschriebenes Exemplar der Angebotsannahme.
Hinweis:
Das Dokument muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein. Drucken Sie das PDF daher bitte aus und senden Sie dieses entweder eigenscannt per E-Mail oder auf dem Postweg an uns zurück. Es ist wichtiges Beweismittel.
Wie läuft die Sammelklage ab?
Ihre Ansprüche werden mit denen weiterer Versicherungsnehmer gesammelt und in Form einer objektiven Klagehäufung vor dem Obersten Verfassungsgerichtshof Österreichs (VerfGH) eingeklagt.
Die Sammelklage wird durch die beauftragte Prozesskanzlei im Namen des VSA beim VerfGH eingebracht. Die Dauer der Sammelklage beträgt voraussichtlich mindestens drei Jahre.
Rückerstattung erhalten
Im Erfolgsfall erhält die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nach Abzug der entstandenen Kosten aus dem erstrittenen Erlös eine Erfolgsbeteiligung von 35 Prozent. Die übrigen 65 Prozent werden an Sie ausgezahlt.