Häufig gestellte Fragen & Antworten

In unseren FAQ finden Sie alle Informationen rund um die VSA-Sammelklage gegen die Republik Österreich.

Inhalt

Ihre Ansprüche
Vorteile
Teilnahme

Ihre Ansprüche

Ich habe eine Lebensversicherung zwischen 1994 und 2014 geschlossen
Ich habe eine Lebensversicherung zwischen 2014 und 2020 geschlossen
Ich habe zwischen 2014 und 2021 eine fondsgebundene Lebensversicherung geschlossen
Ich habe eine Lebensversicherung vor 1994 geschlossen
Ich habe 2021 eine Lebensversicherung geschlossen
Warum kann ich Entschädigung vom Staat verlangen?
Meine Versicherung ist längst beendet. Habe ich Ansprüche?
Ich habe schon Renten aus meiner Versicherung erhalten. Habe ich Ansprüche?
Es wurde eine Todesfallleistung aus meiner Versicherung gezahlt. Habe ich Ansprüche?
Kann ich auch Ansprüche für andere Personen geltend machen?

Vorteile

Welche Vorteile bringt mir die Sammelklage?
Mit welchen Verträgen kann ich an der Sammelklage teilnehmen?
Was kann ich gewinnen?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Wie lange dauert es, bis ich meine Entschädigungszahlung erhalte?

Teilnahme

Wie nehme ich an der Sammelklage teil?
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Wie kann ich meine Unterlagen an den VSA übermitteln?
Wie kann ich den aktuellen Stand meines Falles einsehen?
Wie erfolgt die Auszahlung?
Wie berechnen Sie meine Ansprüche?
Die Berechnung meines zu erwartenden Anspruchs wird als „zu gering“ bewertet. Was bedeutet das?
Die Berechnung meines zu erwartenden Anspruchs ergab, dass mein Vertrag nicht alle Voraussetzungen zur Teilnahme erfülle. Was kann ich tun?

Noch Fragen offen?

Dann schreiben Sie uns! Gerne nehmen wir Ihre Fragen in unsere FAQ auf.
↗ office@vsa.co.at