Häufig gestellte Fragen & Antworten
In unseren FAQ finden Sie alle Informationen rund um die VSA-Sammelklage gegen die Republik Österreich.
Inhalt
Ihre Ansprüche
Durch das Gesetz vom 4. Juli 2018 erhalten Sie bei einem Rücktritt wegen Falschbelehrung keinerlei Rückzahlung vom Versicherer. Ihre gesamten Beiträge sind verloren. Die Republik hat Ihnen jeden Anspruch auf Rückzahlung genommen. Sie schützt Ihren Versicherer vor jeglicher Rückzahlung. Gleich, ob Sie eine fondsgebundene oder eine andere Lebensversicherung geschlossen haben.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 %. Einen möglicherweise schon vom Versicherer gezahlten Rückkaufswert und einen Todesfallschutz müssen Sie sich anrechnen lassen.
Durch das Gesetz vom 4. Juli 2018 müssen Sie Ihrem Versicherer bei einem Rücktritt wegen Falschbelehrung die ihm entstandenen Abschlusskosten bezahlen. Sie bekommen vom Versicherer nur noch einen „Rückkaufswert“. Dieser liegt meist deutlich unter der Summe Ihrer einzahlten Beiträge. Grund: Der Versicherer darf die ihm entstandenen Abschlusskosten, d.h. die Vergütung seiner Versicherungsvermittler, anteilig abziehen. Die Berechnung des Rückkaufswertes muss Ihre Versicherung Ihnen nicht offenlegen.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 %. Einen möglicherweise schon vom Versicherer gezahlten Rückkaufswert und einen Todesfallschutz müssen Sie sich anrechnen lassen.
Aufgrund des Gesetzeses vom 4. Juli 2018 müssen Sie bei einem Rücktritt wegen Falschbelehrung alle Verluste aus den mit Ihren Beiträgen angeschafften Fondsanteilen tragen. Die restlichen Beiträge sind verloren. Der Gesetzgeber wälzt die wirtschaftlichen Risiken des Vertrages damit ganz auf Sie ab. Die Republik nimmt Ihren Versicherer gegen alle Risiken in Schutz.
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe der eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen in Höhe von 4 %. Einen möglicherweise schon vom Versicherer gezahlten Rückkaufswert und einen Todesfallschutz müssen Sie sich anrechnen lassen.
Wir vertreten keine Ansprüche aus Verträgen, die vor 1994 geschlossen wurden.
Wir vertreten keine Ansprüche aus Verträgen, die 2021 geschlossen wurden.
Nach der Rechtsprechung des EuGH haftet ein Mitgliedstaat seinen Bürgern dafür, dass ein Gesetz, welches Bürgern eine durch EU-Recht gewährtes Recht entzieht, einschränkt oder, wie hier, wirtschaftlich entwertet. Daher muss die Republik Österreich Sie dafür angemessen entschädigen, dass Sie Ihre Ansprüche aus einem Rücktritt wegen Falschbelehrung verlieren.
Wenn Sie keine richtige und vollständige Rücktrittsbelehrung erhalten haben, könnten Sie auch heute noch von Ihrer Lebensversicherung zurücktreten. Durch das Gesetz vom 4. Juli 2018 wird aber Ihr Rückzahlungsanspruch aus diesem Rücktritt entwertet. Daher haben Sie auch dann einen Entschädigungsanspruch, wenn Ihr Vertrag schon beendet ist.
Das auch dann, wenn Sie Ihren Vertrag gekündigt und einen Rückkaufswert erhalten haben oder Ihr Vertrag abgelaufen ist. Wir können allerdings keine Ansprüche geltend machen, wenn aus Ihrem Vertrag schon eine Todesfallleistung gezahlt wurde.
Wir vertreten keine Ansprüche aus Verträgen, aus denen schon eine Rente gezahlt wurde.
Wir vertreten keine Ansprüche aus Verträgen, aus denen eine Todesfallleistung gezahlt wurde.
Nein. Wir vertreten nur Ansprüche des ursprünglichen Versicherungsnehmers. Sie müssen daher auch der ursprüngliche Versicherungsnehmer sein.
Vorteile
Mit dem VSA können Sie Ihre Ansprüche gemeinsam mit anderen Versicherungsnehmern geltend machen. Sie sind nicht allein. Sie müssen nicht alleine gegen die Republik Österreich antreten. Wir stehen Ihnen bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Entschädigung von Anfang bis Ende zur Seite. Sie haben keinerlei Aufwand, müssen keine schriftliche Korrespondenz führen und keinen Anwalt beauftragen.
Sofern Sie Ihre Lebensversicherung in Österreich selbst als Konsument geschlossen haben, können Sie sich an der Sammelklage beteiligen. Wir vertreten allerdings derzeit keine Ansprüche aus einer
- Risikolebensversicherung,
- Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge,
- abgetretenen Lebensversicherung,
- verpfändeten Lebensversicherung.
Sie erhalten 65 Prozent des erstrittenen Erlöses nach Abzug der entstandenen Kosten. Die übrigen 35 Prozent gehen als Erfolgsbeteiligung an einen Prozesskostenfinanzierer.
Ihnen entstehen zu keiner Zeit Kosten. Die Entwicklung und Durchführung der Sammelklage wird durch eine Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft finanziert. Der VSA hat zur Finanzierung der Kosten einen Prozesskostenfinanzierungsvertrag geschlossen. Die Kosten trägt der Prozesskostenfinanzierer. Sollten die Kosten eine vom VSA erstrittene Entschädigungssumme übersteigen, so werden die Kosten vom Prozesskostenfinanzierer übernommen. Sie müssen in keinem Fall Geld aus eigener Tasche bezahlen.
Erst im Erfolgsfall erhält der Prozesskostenfinanzierer aus dem erstrittenen Erlös nach Abzug der entstandenen Kosten eine Erfolgsbeteiligung von 35 Prozent. Die übrigen 65 Prozent werden Ihnen als Anspruchsinhaber ausgezahlt.
Eine genaue Zeitangabe zur Dauer der Sammelklage ist nicht möglich. Die Dauer hängt wesentlich davon ab, wie das Gericht das Verfahren führt. Es ist nicht auszuschließen, dass das Gericht ein Gutachten einholt oder eine Rechtsfrage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegt. Wir rechnen daher mit einer voraussichtlichen Verfahrensdauer von drei Jahren.
Teilnahme
Die Beauftragung des VSA erfolgt online mit unserer kostenlosen Vorab-Prüfung Ihrer Ansprüche gegen die Republik
Alle Infos zum Ablauf haben wir hier für Sie zusammengestellt: Wie nehme ich an der Sammelklage teil?
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen wir Ihren Versicherungsantrag und Ihren ursprünglichen Versicherungsschein (Erstpolizze).
Ist Ihnen Ihr Versicherungsantrag oder Ihre Polizze abhandengekommen? Dann nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben zur Beauftragung einer Abschrift bei Ihrem Versicherer oder Finanzberater!
Hinweis: Ihre Versicherung ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Kopie Ihrer Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.
Nach Registrierung können Sie in Ihrem VSA-Konto ganz unkompliziert die Daten Ihres Falles eingeben und Ihre Dokumente hochladen. Grundsätzlich ist die Zusendung jederzeit auch per E-Mail oder Post möglich.
Alle Informationen zu den einzelnen Abläufen erhalten Sie mit Ihrer Registrierung per E-Mail oder finden Sie unter: Wie nehme ich an der Sammelklage teil?
Sobald wir Neuigkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche haben, informieren wir Sie natürlich umgehend per E-Mail. Zusätzlich können Sie sich jederzeit in Ihrem VSA-Konto über den aktuellen Status Ihres Falles informieren.
Sie erhalten 65 Prozent des erstrittenen Erlöses nach Abzug der entstandenen Kosten. Ihr Anteil wird per SEPA-Überweisung auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt. Ihnen entstehen somit zu keiner Zeit Kosten. Ihre Bankdaten können Sie über Ihr VSA-Konto, per E-Mail oder dem Postweg an uns übermitteln.
Die Berechnung Ihrer Anspruchshöhe erfolgt auf der Grundlage der über Ihr persönliches Konto geschützt eingegebenen Vertragsdaten. Die von uns beauftragten Versicherungsmathematiker haben einen Algorithmus erstellt, der die Höhe Ihres Anspruchs vollautomatisch sekundenschnell berechnet. Wir führen Sie dabei Schritt für Schritt durch die Eingabe und geben Ihnen Tipps und Hilfestellungen.
Wenn die vom VSA beauftragten Aktuare feststellen, dass die von Ihnen übermittelten Vertragswerte voraussichtlich keinen oder einen zu niedrigen rechnerischen Anspruch ergeben, müssen wir Ihre Teilnahme ablehnen. Falls Sie noch einen anderen Vertrag haben: Starten Sie die Eingabe einfach nochmal!
Wenn die vom VSA beauftragten Rechtsanwälte feststellen, dass die von Ihnen übermittelten Vertragsunterlagen voraussichtlich keinen rechtlichen Anspruch ergeben, müssen wir Ihre Teilnahme ablehnen. Falls Sie noch einen anderen Vertrag haben: Starten Sie die Eingabe einfach nochmal!
Noch Fragen offen?
Dann schreiben Sie uns! Gerne nehmen wir Ihre Fragen in unsere FAQ auf.
↗ office@vsa.co.at