In drei einfachen Schritten zur Rückerstattung
1. Kostenlos prüfen
Unsere Rechtsanwälte und Wirtschaftsmathematiker prüfen und berechnen Ihre Ansprüche anhand Ihrer Vertragsunterlagen. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich.
2. Beauftragen
Ist Ihre Rücktrittsbelehrung fehlerhaft, erfahren Sie die konkrete Höhe Ihrer Ansprüche. Sie entscheiden, ob Sie den VSA beauftragen möchten. Online und ohne Papierkram.
3. Geld zurück
Lassen Sie den VSA handeln. Kostenlos. Im Erfolgsfall erhalten Sie nach Abzug einer Erfolgsbeteiligung Ihr Geld zurück.
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Ihre EU-Bürgerrechte
Wir holen Ihr EU-Recht zurück. Nach der Rechtsprechung des EuGH haftet ein Mitgliedstaat seinen Bürgern dafür, dass ein Gesetz, welches Bürgern eine durch EU-Recht gewährtes Recht entzieht, einschränkt oder, wie hier, wirtschaftlich entwertet. Daher muss die Republik Österreich Sie dafür angemessen entschädigen, dass sie Ihre Ansprüche aus einem Rücktritt wegen Falschbelehrung verlieren. Als Mitgliedsstaat muss sich der Gesetzgeber daher vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof verantworten.
Nach dem Gesetz dürfen Sie zwar von Ihrer Lebensversicherung zurücktreten, Sie bekommen aber keine Rückzahlung oder nur noch wenig. Durch diesen „Trick“ verletzt das Gesetz die europarechtliche Pflicht der Republik, alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Verwirklichung der Unionsziele gefährden.
mehr erfahrenSind Sie betroffen? Prüfen Sie gleich, wie hoch Ihr Anspruch ausfällt:
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Der VSA – Verein zum Schutz von Anlegerinteressen e.V. versteht sich als Verbraucherorganisation im Bereich sämtlicher Produkte des österreichischen Finanzmarktes.
Unsere Tätigkeiten sind nicht auf Gewinn ausgerichtet.
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