EU-Recht

Was macht der Staat mit Ihrer Lebensversicherung?
Wieso, weshalb, warum – der EU-Rechtsverstoß der Republik Österreich

Inhalt

Sind Sie betroffen?
Was ist passiert?
Was kann ich tun?
Noch Fragen?

Wussten Sie, dass Ihnen bei einem Rücktritt von Ihrer Lebensversicherung viel weniger zurückgezahlt wird, als Ihnen eigentlich zusteht? Ein Großteil Betroffener erhält überhaupt keine Rückzahlung vom Versicherer mehr.

Obwohl der EuGH bereits 2013 entschied, dass Ihre Rückzahlungsansprüche bei Belehrungsfehlern nicht entwertet werden dürfen: Genau das hat der österreichische Gesetzgeber per Gesetzesänderung getan.

Die gute Nachricht: Für Ihre Ansprüche haftet EU-rechtlich die Republik Österreich. Sie haben daher Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat.

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Sind Sie betroffen?

Ob und inwieweit Sie betroffen sind, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

Belehrungsfehler
Wenn Sie bis heute nicht vollständig und richtig über Ihr Rücktrittsrecht belehrt wurden, sind Sie betroffen.

Ihr Versicherer war verpflichtet, Sie vor Vertragsschluss richtig und vollständig zu belehren. Geschah das nicht, bleibt Ihr Rücktrittsrecht dauerhaft bestehen. Auch noch nach Vertragsende.

Vertragsschluss
Ob Sie Ansprüche gegen die Republik haben, hängt wesentlich davon ab, wann Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.

  • Versicherungsabschluss zwischen 1994 und 2014:
    Sie bekommen keine Rückzahlung. Ihre Beiträge sind verloren.
  • Versicherungsabschluss zwischen 2014 und 2020:
    Sie müssen die dem Versicherer entstandenen Abschlusskosten bezahlen. Sie erhalten daher nur einen vom Versicherer berechneten Rückkaufswert ohne weitere Abzüge.
    Bei fondsgebundenen Versicherungen müssen Sie alle Verluste selber tragen.

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Was ist passiert?

Die österreichische Gesetzesänderung
Mit Inkrafttreten der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes am 01. Jänner 2019 hat die Republik Versicherungsnehmer, die wegen Falschbelehrung von einer Lebensversicherung zurücktreten, faktisch per Gesetz enteignet und das Geld den Versicherungen geschenkt.

Wurden Sie nicht oder falsch belehrt können Sie nach EU-Recht unbefristet, das heißt „ewig“, von ihrem Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus sind Sie so zu behandeln, als hätten Sie Ihren Lebensversicherungsvertrag nicht geschlossen. Folge: Der Versicherer müsste alle Ihre einbezahlten Beiträge zurückzahlen – zuzüglich Zinsen. Genau das will das Gesetz verhindern.

Verstoß gegen EU-Recht
Die Regierung nimmt Ihnen jedoch Ihre Rückzahlungsansprüche und setzt sich damit nicht nur über die EU-Richtlinien zu Lebensversicherungen hinweg.

Das Gesetz verstößt durch seinen „Trick“ auch gegen den Grundsatz des EU-Rechts, alle Maßnahmen zu unterlassen, die die Verwirklichung der Unionsziele gefährden.

Nach der Rechtsprechung des EuGH haftet ein Mitgliedstaat seinen Bürgern dafür, dass ein Gesetz, welches Bürgern eine durch EU-Recht gewährtes Recht entzieht, einschränkt oder, wie hier, wirtschaftlich entwertet. Daher muss die Republik Österreich Sie dafür angemessen entschädigen, dass sie Ihre Ansprüche aus einem Rücktritt wegen Falschbelehrung verlieren. Als Mitgliedsstaat muss sich der Gesetzgeber daher vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof verantworten.

Was kann ich tun?

Natürlich können Sie Ihre Lebensversicherung weiterhin ordentlich kündigen. Im Gegensatz zum Rücktritt bekommen Sie bei einer Kündigung jedoch nur einen „Rückkaufswert“. Dieser liegt meist deutlich unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge. Grund: Der Versicherer darf die ihm entstandenen Abschlusskosten, d.h. die Vergütung seiner Versicherungsvermittler, anteilig abziehen. Die Berechnung des Rückkaufswertes muss die Versicherung nicht offenlegen. Sie bekommen also weitaus weniger Geld zurück.

Sammelklage
Ihre entstandenen Verluste müssen Ihnen von der Republik Österreich ersetzt werden. Mit dem VSA an Ihrer Seite können Sie Ihre Entschädigung geltend machen.

Machen Sie sich stark und Ihre Ansprüche mit anderen Versicherungsnehmern geltend. Dadurch erhöhen Sie einerseits Ihre Erfolgschancen und die der anderen Teilnehmer. Darüber hinaus schaffen Sie Verhandlungsdruck.

Profitieren Sie von einer starken Verhandlungsposition durch unsere Expertise und unsere Erfahrung. Nur wenige Klicks und der VSA setzt Ihre Ansprüche mit fundierten Argumenten durch.

Ermöglichen Sie sich die kosten- und gebührenfreie Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten der Sammelklage übernimmt ein Prozesskostenfinanzierer unter Erfolgsbeteiligung – selbst, wenn diese Ihren Gewinn übersteigen.

Vereinfachen Sie Ihren Papierkram und übermitteln Sie die notwendigen Daten und Dokumente bequem von Zuhause an uns. Mit unserem Online-Service reduzieren Sie Ihren Aufwand auf das absolute Minimium.

Gewinnen Sie dazu und erhalten im Erfolgsfall nach Abzug von Kosten und Erfolgsbeteiligung Ihren Erlös. Ihnen entstehen keinerlei Kosten; auch bei Misserfolg verlieren Sie nichts.

Alle Infos zu Teilnahme und Ablauf finden Sie hier.

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Noch Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir gerne für Sie da. Schreiben Sie uns.
↗ office@vsa.co.at

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