29.04.2022
Millionen Bürger „zahlen drauf“ – Rechtswidriges Gesetz bei Lebensversicherungen

Betroffen ist nahezu jede Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2014 in Österreich abgeschlossen wurde – in Summe sind es rund 7 Millionen Geschädigte. Was wie ein schlechter Film klingt, ist Realität in Österreich. Bereits sechs Mal wurde das Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen vom Staat Österreich novelliert – wissentlich, dass dieses gegen EU-Recht verstößt. Der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen (VSA) rechnet jetzt ab – bis zu 35 Milliarden Euro Schadenspotential stehen im Raum. Durchschnittlich hat jeder Geschädigte Anspruch auf 17.000 Euro. Bis Sommer dieses Jahres kann man sich der Klage noch anschließen.


Was bisher geschah?
Per Gesetz entzog die Regierung im Jänner 2019 allen Versicherungsnehmern, die ihre kapitalbildende oder fondsgebundene Lebensversicherung zwischen 1994 und 2014 geschlossen haben, das Rücktrittsrecht. Sie haben somit keine Ansprüche mehr. Auch später geschlossene Verträge sind betroffen. Damit nimmt die Republik seinen Bürgern ein von der EU gewährtes Recht nachträglich wieder. Das ist ein in der EU einmaliger Vorgang. Das Gesetz hat Millionen Versicherungsnehmerinnen und -nehmer in Österreich, trotz ausdrücklicher Warnung, mit Ansage geschädigt. Glück im Unglück: Die Republik Österreich muss den entstandenen Schaden ersetzen. Nach der Rechtsprechung des EuGH haftet ein Mitgliedsstaat seinen Bürgern dafür, dass ein Gesetz ein den Bürgern durch eine Richtlinie gewährtes Recht, entzieht oder einschränkt.

Der VSA rechnet ab
Seit dem Frühjahr 2018 nimmt sich der Verein zum Schutz von Anlegerinteressen diesem Thema an und konnte bereits beachtliche Meilensteine erreichen. Über die Website des VSA schicken Geschädigte ihre Verträge an die Rechtsexperten und können sich so der Sammelklage gegen den Staat Österreich anschließen. Aktuellen Schätzungen zufolge handelt es sich hier um ein Schadenspotential von rund 35 Milliarden Euro. „Natürlich versucht der Staat sein Missgeschick unter den Teppich zu kehren, aber das wird nicht gelingen. Wir sind nicht still, wir legen uns für das Recht jedes Versicherten mit dem Staat an“, berichtet Dr. Markus Weyer, Obmann des VSA. Versicherte, die schon lange von ihrer Lebensversicherung zurücktreten wollen, haben noch bis Mitte dieses Jahres Zeit ihre Unterlagen unverbindlich an den VSA zu schicken und diese direkt von den Experten prüfen zu lassen. Der schnellste Weg ist über die Website vsa.co.at.

„Meine Lebensversicherung ist eine Belastung für mich. Ich bin froh, dass ich sie dank dem VSA rückabwickeln kann.“
Das sind die Worte der Pensionistin Irene R. Ihre Lebensversicherung schloss sie mit dem Enddatum 2058 ab. Auszahlungen sollten variabel möglich sein, also zu einem von Irene R. gewünschten Zeitpunkt. Im Vorjahr wollte sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, jedoch hätte sie von den bereits einbezahlten 55.000 Euro nur noch 45.000 Euro ausbezahlt bekommen. Sie wandte sich glücklicherweise an den VSA und schloss sich der Sammelklage an. Nun hat sie die Aussicht auf erheblich mehr, als sie einbezahlt hat einschließlich der Zinsen.


Rückfragehinweis PR-Agentur:
Michelle Kreuzmann
PR Consultant
Chapter Four Communications Consulting GmbH
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